Todesfall – was ist zu tun?
- Lassen Sie einen Arzt kommen (bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen), um den Tod offiziell feststellen zu lassen. Bei einem Todesfall im Spital oder Altersheim werden die nötigen Schritte direkt von der Spitalverwaltung oder Heimleitung eingeleitet.
- Kontaktieren Sie das Bestattungsamt am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen.
- Die Zivilstandesbeamten laden Sie zum Gespräch ein und helfen Ihnen bei der nötigen Organisation. Das Zivilstandesamt meldet den Todesfall im Pfarramt und spricht den Termin für die Bestattung ab.
- Danach wird der für die Abdankungsfeier zuständige Seelsorger so schnell wie möglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um den Ablauf des Gottesdienstes mit Ihnen persönlich zu besprechen und die Abdankungsfeier vorzubereiten.
- Setzen Sie gegebenenfalls – je nach Wunsch der/des Verstorbenen – eine Todesanzeige auf.
Begleitung
Abschied nehmen, Halt geben, Zuversicht stärken: das möchten wir bei einem Todesfall möglich machen. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger aus der Seelsorgeeinheit Wettingen-Würenlos, begleiten Sie gern vor und nach dem Tod eines Ihnen lieben Menschen.
Wie vorgehen?
Bei einem Todesfall bestimmt das Bestattungsamt der Gemeindeverwaltung in Absprache mit den Angehörigen und dem Pfarramt den Tag und den Ort der Beerdigung.
Würenlos hat zwei Friedhöfe bei den beiden Kirchen. Die Beerdigungen beginnen um 14 Uhr. Daran schliesst sich die Abschiedsfeier an in der katholischen Kirche.
Die Gemeinschaftsgräber der Gemeinde befindet sich auf dem katholischen und auf de, reformierten Friedhof, die Aufbahrungshalle/Katafalkanlage auf dem katholischen Friedhof.
Wenn die äusseren Daten geklärt sind, nimmt die Seelsorgerin oder der Seelsorger mit der Trauerfamilie Kontakt auf zur Vorbereitung der Beerdigung und der Trauerfeier.
Besonderes
In Würenlos ist es Brauch, dass am Todestag oder kurz danach eine Glocke geläutet wird, welche den Tod eines Menschen aus der Gemeinde auf diese Weise bekannt gibt.
In der katholischen Kirche ist es ein alter Brauch, nach dreissig Tagen den sogenannten „Dreissigsten“ und nach einem Jahr das „Jahresgedächtnis“ zum Gedenken an Verstorbene zu feiern. Angehörige können den entsprechenden Wunsch beim Pfarramt anmelden. Aller im vorangehenden Jahr Verstorbenen wird im Gottesdienst an Allerheiligen/Allerseelen Anfang November gedacht.