Römisch-katholische Kirchgemeinde Würenlos
Grundlage
Die römisch-katholische Kirchgemeinde Würenlos ist eine öffentlich-rechtliche Organisation und bildet die materielle Grundlage für das kirchliche Leben unserer Pfarrei. Die jährliche Kirchgemeindeversammlung beschliesst über Budget, Rechnung und grössere Baufragen und setzt den Kirchensteuerfuss fest. Die Kirchenpflege führt die laufenden Geschäfte. All dies basiert auf dem Organisationsstatut der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Aargau.
Mitglieder der Kirchgemeinde
Mitglieder der Kirchgemeinde sind alle hier wohnenden Menschen mit römisch-katholischem Bekenntnis. Stimmberechtigt in der Kirchgemeinde sind sie ab 16 Jahren, wenn sie Schweizer/-innen sind oder als Ausländer/-innen ein entsprechendes Gesuch an die Kirchenpflege stellen.
Kirchgemeindeversammlungen
Die Kirchgemeindeordnung finden sie hier.
Die Einladung zur Kirchgemeindeversammlung, so wie auch zu vergangenen Kirchgemeindeversammlungen finden sie hier.
Die Beschlüsse zur Kirchgemeindeversammlung, so wie auch vergangene Beschlüsse finden sie hier.
Kirchenpflege
Die Mitglieder der Kirchenpflege werden alle vier Jahre an der Urne gewählt. Sie beschliessen gemeinsam und betreuen persönlich einzelne Ressorts. An den Kirchenpflegesitzungen nimmt der Gemeindeleiter teil.
Mitglieder der Synode
Die Mitglieder der Synode werden alle vier Jahre an der Urne gewählt.
(zur Zeit: Alfred Koller und Beatrice Hausherr)
Andere Gremien
Die Kirchgemeinde wählt ihre Finanzkommission
(zur Zeit: Stefan Huser, Präsident; Beatrix Lorenzana; Andreas Schorno)
und ihre Stimmenzähler (zur Zeit: Stefan Ernst-Bühler; Mirjam Bienz-Sekinger).
Die übrigen Mitarbeiter/-innen in Kirchgemeinde und Pfarrei wählt die Kirchenpflege.
Wohn- und Gewerbehaus „Chilematt“
Nähere Informationen zur „Chilematt“ finden Sie hier.
Reglement zur Videoüberwachung der römisch-katholischen Kirchgemeinde Würenlos
Die römisch-katholische Kirchenpflege Würenlos hat am 20. September 2018 gestützt auf Art. 6 Organisationsstatut i.V.m § 37f. Gemeindegesetz ein Reglement Videoüberwachung (Kirchenareal Würenlos) erlassen.
Reglement und Anhang
Familienforschung
Für die Familienforschung braucht es eine schriftliche Anfrage. Diese können Sie an das Pfarreisekretaritat richten.
Kantonales Kirchenparlament
Die römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Aargau sind eingebunden in die kantonale Struktur der Landeskirche. Die Synode der Römisch-Katholischen Landeskirche im Aargau ist das Kirchenparlament und umfasst 150 Mitglieder (sogenannte Synodale). Die Synodalen werden als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Kirchgemeinde durch deren Stimmberechtigte für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Jede Kirchgemeinde ist mit mindestens einer oder einem Synodalen vertreten. Weitere Sitze werden den Kirchgemeinden entsprechend der Zahl ihrer Mitglieder zugeteilt; die Kirchgemeinde Würenlos ist mit zwei Personen vertreten. In der Synode werden die wichtigsten Entscheide auf kantonaler Ebene getroffen.
Duales System
Das duale System der römisch-katholischen Kirche im Aargau kurz erklärt:

Pfarreien
- Pastorale Seite
- Zuständig für die Seelsorge und das Gottesdienstangebot
- Mit Pfarreileitung, Seelsorgenden, Sekretariaten, Religionslehrpersonen, Sakristanen und allen weiteren Mitarbeitenden und Freiwilligen
- Teil des Bistums und damit in die Weltkirche eingebunden
Kirchgemeinden
- Staatskirchenrechtliche Seite
- Zuständig für die Finanzen, die Verwaltung, die Infrastruktur und die Anstellung des Personals
- Unter der Leitung der demokratisch gewählten Kirchenpflege
- Teil der kantonalen Landeskirche