Kirchgemeinde

Römisch-katholische Kirchgemeinde Würenlos

Grundlage
Die römisch-katholische Kirchgemeinde Würenlos ist eine öffentlich-rechtliche Organisation und bildet die materielle Grundlage für das kirchliche Leben unserer Pfarrei. Die jährliche Kirchgemeindeversammlung beschliesst über Budget, Rechnung und grössere Baufragen und setzt den Kirchensteuerfuss fest. Die Kirchenpflege führt die laufenden Geschäfte. All dies basiert auf dem Organisationsstatut der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Aargau.

Mitglieder der Kirchgemeinde
Mitglieder der Kirchgemeinde sind alle hier wohnenden Menschen mit römisch-katholischem Bekenntnis. Stimmberechtigt in der Kirchgemeinde sind sie ab 16 Jahren, wenn sie Schweizer/-innen sind oder als Ausländer/-innen ein entsprechendes Gesuch an die Kirchenpflege stellen.

Kirchgemeindeversammlungen
Die Kirchgemeindeordnung finden sie hier.
Die Einladung zur Kirchgemeindeversammlung, so wie auch zu vergangenen Kirchgemeindeversammlungen finden sie hier.
Die Beschlüsse zur Kirchgemeindeversammlung, so wie auch vergangene Beschlüsse finden sie hier.

Kirchenpflege
Die Mitglieder der Kirchenpflege werden alle vier Jahre an der Urne gewählt. Sie beschliessen gemeinsam und betreuen persönlich einzelne Ressorts. An den Kirchenpflegesitzungen nimmt der Gemeindeleiter teil.

Mitglieder der Synode
Die Mitglieder der Synode werden alle vier Jahre an der Urne gewählt.
(zur Zeit: Alfred Koller und Beatrice Hausherr)

Andere Gremien
Die Kirchgemeinde wählt ihre Finanzkommission
(zur Zeit: Stefan Huser, Präsident; Beatrix Lorenzana; Andreas Schorno)
und ihre Stimmenzähler (zur Zeit: Stefan Ernst-Bühler; Mirjam Bienz-Sekinger).
Die übrigen Mitarbeiter/-innen in Kirchgemeinde und Pfarrei wählt die Kirchenpflege.

Wohn- und Gewerbehaus „Chilematt“
Nähere Informationen zur „Chilematt“ finden Sie hier.

Reglement zur Videoüberwachung der römisch-katholischen Kirchgemeinde Würenlos
Die römisch-katholische Kirchenpflege Würenlos hat am 20. September 2018 gestützt auf Art. 6 Organisationsstatut i.V.m § 37f. Gemeindegesetz ein Reglement Videoüberwachung (Kirchenareal Würenlos) erlassen.
Reglement und Anhang

Familienforschung
Für die Familienforschung braucht es eine schriftliche Anfrage. Diese können Sie an das Pfarreisekretaritat richten.