Kirchgemeinde

Der Kirchgemeinde gehören sämtliche innerhalb ihres Gebietes wohnhaften Angehörigen der römisch-katholischen Konfession an. Die Kirchgemeinde schafft die äusseren Voraussetzungen zur Entfaltung des kirchlichen Lebens in der Pfarrei. Sie fördert und unterstützt die Seelsorge in Verkündigung, Liturgie, Diakonie und Pflege der Gemeinschaft.

Im Kanton Aargau gibt es 96 Kirchgemeinden. In der Regel umfassen die Kirchgemeinden ein oder mehrere Territorien von politischen Gemeinden. Oftmals stimmt das Gebiet einer Pfarrei mit dem der Kirchgemeinde überein. So ist es in Killwangen und Neuenhof. Es kommt aber auch vor, dass mehrere Pfarreien zu einer Kirchgemeinde gehören. Die Pfarreien Killwangen, Neuenhof und Spreitenbach bilden zusammen eine Seelsorgeeinheit. Die drei Kirchgemeinden arbeiten dementsprechend teilweise zusammen.

Die Bildung, den Bestand und die Änderungen der Kirchgemeinden sowie die dazugehörigen Verfahren bestimmt das Organisationsstatut der Aargauische Landeskirche. Die Kirchgemeinden sind im Rahmen des Organisationsstatuts autonom. Im Aargau sind sie grundsätzlich gleich strukturiert wie die Einwohnergemeinden.

  • Sie beschaffen und verwalten die für die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben notwendigen Mittel.
  • Sie wirken mit bei der Schaffung und Besetzung von Stellen für die Seelsorge.
  • Sie pflegen die Zusammenarbeit mit den kirchlichen und staatlichen Stellen.

Organe der Kirchgemeinde sind die Gesamtheit der Stimmberechtigten an der Urne, die Kirchgemeindeversammlung, die Kirchenpflege und die Finanzkommission.