Was tun bei einem Todesfall ?
Erste Massnahmen
Bei einem Todesfall zuhause wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.
Bei einem Todesfall im Spital oder Altersheim werden die nötigen Schritte von der Spitalverwaltung / Heimleitung eingeleitet.
Die politische Gemeinde ist Ihr nächster Ansprechpartner:
Neuenhof +41 56 416 21 70
Killwangen +41 56 418 10 60
Das Bestattungsamt lädt Sie zum Gespräch ein und hilft Ihnen bei der nötigen Organisation.
Das Bestattungsamt meldet den Todesfall im Pfarramt und spricht den Termin für die Bestattung ab.
Die Kirchlichen Dienste
Der für die Abdankungsfeier zuständige Seelsorger nimmt mit Ihnen so schnell wie möglich Kontakt auf, um die Abdankung mit Ihnen vorzubereiten.
Trauergottesdienste (Abdankungsfeiern) können normalerweise in der für Sie zuständigen Kirche oder in der Abdankungshalle gefeiert werden.
Achtung: Spezielle Wünsche wie anderer Abdankungsort als die Abdankungshalle oder die Pfarrkirche oder anderer Seelsorger sind mit Kosten verbunden.
Dreissigster
Ungefähr 30 Tage nach dem Tod kann in einem Gottesdienst des verstorbenen Menschen gedacht werden.
Jahresgedächtnis
Ungefähr zur Zeit des Todestages treffen sich Angehörige jährlich zu einem Gottesdienst. Für diesen Brauch gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
In jedem Jahr neu wird der Termin rechtzeitig mit dem Pfarramt abgesprochen; Ein Hinweis im Pfarrblatt ist möglich.
Oder eine Jahrzeit-Stiftung wird abgeschlossen für die Dauer von 10, 15, 20 oder 25 Jahren. Pro Jahr wird ein Gottesdienst gefeiert; darauf wird im Pfarrblatt hingewiesen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aus der Kirche ausgetreten?
Grundsätzlich ist ein solcher Entscheid auch über den Tod hinaus zu respektieren.
Falls die Angehörigen Mitglieder der Kirche sind und trotz des Austritts der verstorbenen Person eine kirchliche Bestattung wünschen, kann mit dem Pfarramt eine für alle Teile vertretbare Lösung gesucht werden.