Mess-Stipendium und Jahrzeiten

Mess-Stipendium bzw. stille Messe

Vielleicht haben Sie diese Ausdrücke schon einmal gehört und sich gewundert, was das wohl sei?

Ein Mess-Stipendium ist eine Gabe an einen Priester mit der Auflage, für ein spezielles Anliegen eine Messe zu lesen. Sie können so für Ihre Verstorbenen beten lassen, für einen kranken Menschen oder für eine andere Angelegenheit, die Ihnen besonders am Herzen liegt. Oder Sie können Gott auch Ihre Dankbarkeit erweisen. Dadurch fühlen Sie sich mit dem Geheimnis der Eucharistie in besonderer Weise verbunden – dem Höhepunkt des christlichen Lebens.

Eine heilige Messe (ein Mess-Stipendium) kostet CHF 10.- und kann im Pfarrhaus beantragt werden.

Dieses Geld wird vollumfänglich an Priester in Missionen und Drittweltländern weitergeleitet und wird dort benötigt, um das Evangelium Jesu Christi zu verkünden, eben, um die Messe zu feiern. Diese Beiträge sind für viele Priester eine wichtige Finanzquelle, oftmals die einzige Existenzgrundlage.

Jahrzeit bzw. Jahrzeitstiftung

Jeweils am Sonntag um Allerheiligen wird die Totengedenkfeier gehalten, in welcher man den Verstorbenen des letztes Jahres gedenkt.

Für die folgenden Jahre kann eine Jahrzeitenstiftung gemacht werden. Jährlich wird dann eine heilige Messe für den Verstorbenen gehalten. Der Name des Verstorbenen wird auf Wunsch im Gottesdienst genannt. Dieses Gedächnis drückt unsere Verbundenheit mit dem Verstorbenen über den Tod hinaus aus.

Rechtlich ist eine Jahrzeitstiftung eine so genannte Schenkung mit Auflagen. Die Modalitäten und Auflagen werden vom Stifter und dem Begünstigten in der so genannten Jahrzeiturkunde geregelt. Die Jahrzeiturkunde wird in vier Exemplaren erstellt und vom Stifter/ von der Stifterin, von der Leitung der Pfarrei und vom Bischöflichen Ordinariat (Kanzler) unterzeichnet. Sofern die Kirchgemeinde den Jahrzeitenfonds verwaltet, wird die Urkunde von einem bevollmächtigten Vertreter der Kirchgemeinde (Präsident oder Aktuar) gegengezeichnet. Alle Beteiligten erhalten je ein Exemplar.

Jahrzeitstiftungen können im Bistum Basel auf die Dauer von 10, 15, 20 oder 25 Jahre errichtet werden. Der Preis ist aus finanztechnischen Gründen etwas höher als die aktuelle Summe der einzelnen Messtipendien und beträgt zurzeit 150, 200, 250 oder 300 Franken. Die Stiftungen können im Pfarramt beantragt werden.