Fakultatives Referendum

Fakultatives Referendum

Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2023

Fakultatives Referendum

Gemäss Art. 32 des Organisationsstatus der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau sind Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, sofern dies von einem Fünftel aller oder von mindestens 300 Stimmberechtigten innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird. Publikationsorgan der Kirchgemeinde Wettingen ist das Pfarrblatt „Horizonte“.

Das Stimmregister der Röm.-Kath. Kirchgemeinde Wettingen weist per 27.11.2023 total 5’782 stimmberechtigte Personen aus.

An der Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2023 haben 110 Stimmberechtigte teilgenommen.

Aufgrund dieses Sachverhaltes unterliegen folgende Beschlüsse dem fakultativen Referendum:

– Rechnung Kirchgemeinde für das Jahr 2022

– Voranschlag Kirchgemeinde für das Jahr 2024

– Ersatzwahlen Kirchenpflege / Carlos Pinzon wurde einstimmig gewählt

– Ergänzungswahl Finanzkommission / Jasmine Ritschard wurde einstimmig gewählt

– Anpassung Zusammenarbeitsvertrag Pastoralraum Aargauer Limmattal

Römisch-Katholische Kirchenpflege

Bernhard Lang, Präsident

Christine Lehmann, Aktuarin