Beerdigungen

Was tun bei einem Todesfall?

 

Erste Massnahmen
Bei einem Todesfall zu Hause ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Bei einem Todesfall im Heim oder Spital werden die nötigen Schritte in der Regel durch die Verwaltung von Heim oder Spital eingeleitet.

Der nächste Ansprechpartner ist das Bestattungsamt.
Wenn der/die Verstorbene in Wettingen wohnhaft war, werden Sie gebeten sich in jedem Fall sobald als möglich mit dem Bestattungsamt (Tel. 056 437 72 40) in Verbindung zu setzen, um einen Termin zum Gespräch zu vereinbaren. Das Bestattungsamt meldet den Todesfall der Pfarrei und spricht mit Ihnen und den Seelsorgern einen Termin für die Beerdigung und Abdankungsfeier ab.

Die kirchliche Seite
Der/die zuständige Seelsorger/in wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Termin für das Trauergespräch zu vereinbaren, sobald die Angaben des Bestattungsamts eingegangen sind.

Abdankungsfeiern sind zwischen Dienstag und Freitag jeweils um 9:30 Uhr und 11 Uhr (mittwochs nur 11 Uhr) möglich und finden in der Regel in der Friedhofskapelle des Friedhofs Brunnenwiese statt.

Alle Fragen betreffend Ablauf, Inhalt und Musik bei der Abdankungsfeier wird der/die Seelsorger/in mit Ihnen im Gespräch klären. Sollten Sie bereits Ideen, Vorstellungen oder Wünsche haben, dürfen Sie diese gerne mitbringen.

Ein/e Seelsorger/in ist für Sie jederzeit unter der Notfalltelefonnummer +41 56 437 08 50 erreichbar.


Dreissigster
Etwa dreissig Tage nach dem Todestag kann der sogenannte „Dreissigste“ begangen werden, ein Gottesdienst in dem speziell des verstorbenen Menschen gedacht wird.

Jahresgedächtnis und Jahrzeitstiftung
Wenn Sie etwa ein Jahr nach dem Todestag dem/der Verstorbenen in einem Gottesdienst gedenken möchten und ein Jahrgedächtnis wünschen, melden Sie dies bitte etwa zwei Monate im Voraus dem zuständigen Pfarreisekretariat. Den Termin, die Kosten und die mögliche Veröffentlichung im Pfarrblatt bespricht unsere Sekretärin gerne mit Ihnen.

Wenn Sie nicht jedes Jahr neu ein Jahrgedächtnis anmelden möchten, besteht die Möglichkeit eine Jahrzeit über die Dauer von mehreren Jahren zu stiften. Auch hier gibt Ihnen unser Sekretariat gerne Auskunft.