Der Bundesrat hat am Sonntag, 18. Oktober 2020 bestimmt, dass in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden eine Maske zu tragen ist. Von dieser Bestimmung sind auch die Pfarreien betroffen.
Die Maskenpflicht gilt…
- innerhalb aller öffentlichen Räumen der Pfarreien
- innerhalb aller Kirchen
- auf allen Vorplätzen (NEU: ab Donnerstag, 29. Oktober)
- wenn Sie auf dem Pfarramt vorbeikommen
Ebenso bitten wir darauf zu achten, dass spontane Versammlungen nach dem Gottesdienst bzw. vor dem Pfarreiheim möglichst zu vermeiden sind. Verboten sind spontane Versammlungen ab 15 Personen gemäss bundesrätlicher Bestimmung.
Wir wünschen Ihnen weiterhin gutes „Durchhalten“ und Gottes Segen. Bleiben Sie gesund!
Ihr Seelsorgeteam