Kirchgemeinde

Im Kanton Aargau gibt es 96 Kirchgemeinden. In der Regel umfassen die Kirchgemeinden eines oder mehrere Territorien von politischen Gemeinden. Oftmals ist die Pfarrei identisch mit der Kirchgemeinde. Es kommt aber auch vor, dass mehrere Pfarreien zu einer Kirchgemeinde gehören. Aarau z.B. weist die Besonderheit auf, dass sie sich als sogenannte Kreiskirchgemeinde in fünf Ortskirchgemeinden aufgliedert. Genau betrachtet bestehen somit im Aargau 97 Ortskirchgemeinden.

Die Bildung, den Bestand und die Änderungen der Kirchgemeinden sowie die dazugehörigen Verfahren bestimmt das Organisationsstatut der Landeskirche.

Die Kirchgemeinde umfasst sämtliche innerhalb ihres Gebietes wohnhaften Angehörigen der römisch-katholischen Konfession. Sie schafft die äusseren Voraussetzungen zur Entfaltung des kirchlichen lebens. Sie fördert und unterstützt die Seelsorge in Verkündigung, Liturgie, Diakonie und Pflege der Gemeinschaft.

Die Kirchgemeinden sind im Rahmen des Organisationsstatuts autonom. Im Aargau sind sie grundsätzlich gleich strukturiert wie die Einwohnergemeinden.

  • Sie beschaffen und verwalten die für die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben notwendigen Mittel.
  • Sie wirken mit bei der Schaffung und Besetzung von Stellen für die Seelsorge.
  • Sie pflegen die Zusammenarbeit mit den kirchlichen und staatlichen Stellen.

Organe der Kirchgemeinde sind die Gesamtheit der Stimmberechtigten an der Urne, die Kirchgemeindeversammlung, die Kirchenpflege und die Finanzkommission.