Mitteilung a.o. KGV Neuenhof

An der a. o. Kirchgemeindeversammlung vom 15. Mai 2017 haben die 59 anwesenden Mitglieder folgende Beschlüsse gefasst:

1. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 16. Nov. 2016 wird genehmigt.

2.–4. Nach der Information der Präsidentin zum Pastoralraum gemäss Punkt 2 der Traktandenliste und der anschliessenden Diskussion wurde über den Pastoralraumvertrag (Pkt. 4.1 der Traktandenliste) abgestimmt. Der Vertrag wurde mit 28 Nein zu 21 Ja und 9 Enthaltungen abgelehnt. In einer weiteren Abstimmung entschieden die Anwesenden mit 43 zu 2, bei 1 Enthaltung, die weiteren Abstimmungen, Pkt 4.2, 4,3 und 4.4 der Traktandenliste, nicht durchzuführen.

5. Bruno Wiederkehr orientiert über den Stand unseres Bauvorhabens «Gassächer»

Die Beschlüsse Versammlung unterliegen dem fak. Referendum. Gem. Art. 32 des Organisationsstatuts der röm.-kath. Landeskirche des Kantons Aargau sind sie der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Fünftel aller, oder von mindestens 300 Stimmberechtigen innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird.

Kath. Kirchenpflege Neuenhof