Fakultatives Referendum

Fakultatives Referendum

Kirchgemeindeversammlung vom 25. November 2024

Gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau sind Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, sofern dies von einem Fünftel aller oder von mindestens 300 Stimmberechtigten innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird. Publikationsorgan der Kirchgemeinde Wettingen ist das Pfarrblatt „Lichtblick“.

 

Das Stimmregister der Röm.-Kath. Kirchgemeinde Wettingen weist per 25.11.2024 total 5’594 stimmberechtigte Personen aus.

 

An der Kirchgemeindeversammlung vom 25. November 2024 haben 125 Stimmberechtigte teilgenommen.

 

Aufgrund dieses Sachverhaltes unterliegen folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung dem fakultativen Referendum:

 

– Rechnung Kirchgemeinde für das Jahr 2023

– Voranschlag Kirchgemeinde für das Jahr 2025

– Ersatzwahlen Finanzkommission, Franz-Beat Schwere

– Integration der Missione Cattolica Italiana in die Kirchgemeinde Wettingen

– Eintragung der Kirchgemeinde Wettingen in die Projektgemeinschaft «Allianz
  Gleichwürdig Katholisch»

 

Römisch-Katholische Kirchgemeinde

 

Bernhard Lang, Präsident

Christine Lehmann, Aktuarin/Kirchgemeindeverwaltung