Kirchgemeindeversammlung vom 24. November 2025
Gemäss Art. 32 des Organisationsstatuts der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau sind Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen, sofern dies von einem Fünftel aller oder von mindestens 300 Stimmberechtigten innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich verlangt wird. Publikationsorgan der Kirchgemeinde Wettingen ist das Pfarrblatt „Lichtblick“.
Das Stimmregister der Röm.-Kath. Kirchgemeinde Wettingen weist per 24. November 2025 total 5’496 stimmberechtigte Personen aus.
An der Kirchgemeindeversammlung vom 24. November 2025 haben 100 Stimmberechtigte teilgenommen.
Aufgrund dieses Sachverhaltes unterliegen folgende Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung dem fakultativen Referendum:
– Rechnung Kirchgemeinde für das Jahr 2024
– Voranschlag Kirchgemeinde für das Jahr 2026
– Ergänzungswahlen Kirchenpflege, Markus Brunner
– Landverkauf bei der Zirkuswiese, Parzelle 514 und 517
Römisch-Katholische Kirchgemeinde
Bernhard Lang, Präsident
Christine Lehmann, Aktuarin/Kirchgemeindeverwaltung