Todesfall

Wir sind für Sie da

Titel Newsletter November 2018Abschied nehmen, Halt geben, Zuversicht stärken: Das möchten wir bei einem Todesfall möglich machen.

Der Tod eines Menschen ist für Hinterbliebene eine schmerzvolle Erfahrung – gleichzeitig werden die Angehörigen in dieser Ausnahmesituation mit administrativen Formalitäten belastet.

Die Seelsorgerinnen und Seelsorger aus unseren Pfarreien begleiten und unterstützen Sie vor und nach dem Tod eines lieben Menschen.

Zu den üblichen Geschäftszeiten kontaktieren Sie bitte zuerst das entsprechende Sekretariat Ihres Wohnortes. Unsere Nummer für seelsorgerische Notfälle ausserhalb der Geschäftszeiten ist Tel. 056 210 35 38.

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Lassen Sie einen Arzt kommen (bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen), um den Tod offiziell feststellen zu lassen. Todesfälle sind umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen dem Zivilstandskreis Baden zu melden. Bei einem Todesfall im Spital oder Altersheim werden die nötigen Schritte direkt von der Spitalverwaltung oder Heimleitung eingeleitet.

Für die Bestattung ist das Bestattungsamt des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person zuständig. Für unsere Pfarreien wenden Sie sich bitte an folgende Behördenstellen:

 
Baden
 
Ennetbaden

Wünschen Sie die Bestattung an einem anderen Ort, so klären Sie rechtzeitig mit dem entsprechenden Bestattungsamt ab, ob die Beisetzung dort auch möglich ist. Die Zivilstandesbeamten laden Sie zum Gespräch ein und helfen Ihnen bei der nötigen Organisation der Trauerfeierlichkeiten. Das Zivilstandesamt meldet den Todesfall im Pfarramt und spricht den Termin für die Bestattung ab.

Danach wird die für die Trauerfeier zuständige Seelsorgeperson so schnell wie möglich mit der Trauerfamilie Kontakt aufnehmen, um den Ablauf des Gottesdienstes persönlich zu besprechen und die Abdankungsfeier vorzubereiten. Trauergottesdienste können in einer unserer Kirchen oder Kapellen oder in der Abdankungshalle abgehalten werden.


 

Besonderes

Läuten der Totenglocke

Am Todestag oder kurz danach wird in den meisten unserer Seelsorgestelle die Glocke der Kirche oder Kapelle geläutet, wo die verstorbene Person gewohnt hat. Auf diese Weise wird der Tod eines Menschen aus der Gemeinde bekannt gegeben.


Dreissigster / Gedenken der Verstorbenen an Allerheiligen

In der katholischen Kirche ist es ein alter Brauch, nach dreissig Tagen den sogenannten «Dreissigsten» gottesdienstlich zu feiern. Ausserdem wird in den Gottesdiensten an Allerheiligen/Allerseelen Anfang November jeweils aller Verstorbenen des vorangegangenen Jahres gedacht.


Jahrzeitstiftung

Jährlich wird mit einer Jahrzeitstiftung eine heilige Messe für die/den Verstorbene(n) gehalten; der Name der verstorbenen Person wird auf Wunsch im Gottesdienst genannt. Dies soll die Verbundenheit mit der verstorbenen Person über den Tod hinaus ausdrücken.

Jahrzeitstiftungen können im Bistum Basel auf die Dauer von 10, 15, 20 oder 25 Jahren errichtet werden. Der Preis beläuft sich je nach Dauer auf 150, 200, 250 oder 300 Franken. Die Stiftungen können im jeweiligen Pfarramt beantragt werden.