Kirchgemeindeversammlung 2025

Wir laden Sie herzlich zur nächsten Kirchgemeindeversammlung ein am

Montag, 24. November um 19.30 Uhr im Saal Roter Turm (UG) in Baden.

Die Broschüre steht auch als Printversion zur Verfügung. Sollten Sie ein gedrucktes Exemplar bevorzugen, können Sie die Broschüre auch wie folgt beziehen:

  • Öffentliche Auflage in unseren Kirchen und Kapellen
  • Bestellung bei Kirchgemeindeverwaltung, Tel. 056 222 70 83 oder per Mail an susanne.frey@pfarreibaden.ch

Traktanden

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 25. November 2024
  2. Jahresbericht 2024/25
  3. Zusammenlegung der beiden Pfarreien und Neugründung der Pfarrei Baden-Ennetbaden
  4. Ersatzwahlen
    4.1    Finanzkommission
  5. Pastoralraum Aargauer Limmattal
  6. Liegenschaften
    6.1    Chorherrehus Baden: Genehmigung Bauabrechnung Innensanierung inkl. Dachwohnung
  7. Rechnungsablage 2024, Revisorenbericht
  8. Budget und Kirchensteuer 2026, Finanzplan
  9. Verschiedenes
    9.1    Begrüssungen, Ehrungen, Verabschiedungen
    9.2    Verschiedenes

Die ausführliche Vorstellung der traktandierten Geschäfte erfolgt in der Broschüre zur Kirchge­meindeversammlung, welche nur noch an Mitglieder, die in den vergangenen Jahren an mindestens einer Kirchgemeindeversammlung teilgenommen haben, und an alle neuen Stimmberechtigten (16 – 18 J.) versendet wird. Weiter werden die NeuzuzügerInnen mit einem Infoschreiben auf die Versammlung aufmerksam gemacht. Das Versandkuvert ist der Stimmrechtsausweis.

Die Akten liegen ab Montag, 10. November 2025, auf der Kirchgemeindeverwaltung, Rathausgasse 5 (Roter Turm), Baden, jeweils vormittags zur Einsichtnahme auf.


Allgemeine Informationen

Die Kirchgemeindeversammlung bezeichnet alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde. Unsere jährliche Kirchgemeindeversammlung wird durch die Kirchenpflege einberufen und grundsätzlich im November abgehalten.

Bei speziellen Geschäften oder durch ein schriftliches und begründetes Begehren, in dem auch der Verhandlungsgegenstand zu bezeichnen ist, kann von einem Zehntel aller oder von mindestens 200 Stimmberechtigten die Einberufung einer ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung verlangt werden.

Die Kirchgemeindeversammlung wählt Kirchenpflege und Finanzkommission, genehmigt das Protokoll und den Jahresbericht, Budget, Jahresrechnung und Steuerfuss sowie allfällige Verpflichtungskredite.