Jahrzeitstiftung

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Rechtlich ist eine Jahrzeitstiftung eine Schenkung mit Auflagen. Die Modalitäten und Auflagen werden vom Stifter und dem Begünstigten in der Jahrzeiturkunde geregelt. Die Jahrzeiturkunde wird in vier Exemplaren erstellt und vom Stifter/ von der Stifterin, von der Leitung der Pfarrei und vom Bischöflichen Ordinariat (Kanzler) unterzeichnet. Sofern die Kirchgemeinde den Jahrzeitenfonds verwaltet, wird die Urkunde von einem bevollmächtigten Vertreter der Kirchgemeinde (Präsident oder Aktuar) gegengezeichnet. Alle Beteiligten erhalten je ein Exemplar.

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