Maskenpflicht in Kirchen und Kapellen

Maskenpflicht in Kirchen und Kapellen

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2020 zusätzliche Massnahmen beschlossen, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Pandemie in den Griff zu bekommen.

Deshalb gilt ab Montag, 19. Oktober 2020 u.a. für alle öffentlich zugänglichen Innenräume eine generelle Maskenpflicht. Von dieser Verordnung sind auch unsere Pfarreien betroffen.

Die Maskenpflicht gilt

  • innerhalb aller Kirchen und Kapellen
  • innerhalb aller öffentlichen Räume der Pfarreien

Ebenso bitten wir Sie darauf zu achten, dass spontane Versammlungen vor/nach den Gottesdiensten bis auf Weiteres möglichst zu vermeiden sind. Gemäss bundesrätlicher Bestimmung sind spontane Versammlungen ab 15 Personen aktuell verboten.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihr Mittragen. «Bliibed Si gsund» und Gottes Segen!


Übersicht neue Massnahmen ab 19. Oktober (Quelle: BAG)