Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung

Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz


In den Bistümern und Kantonen werden seit längerem Massnahmen getroffen, um dem Risiko von sexuellen Übergriffen präventiv zu begegnen und Betroffene zu unterstützen. Doch das wissenschaftliche Pilotprojekt hat im September 2023 aufgezeigt, dass noch viel Arbeit ansteht.

Den Auftrag für die historische Studie hatten die drei nationalen Organisationen der römisch-katholischen Kirche der Schweiz – SBK, RKZ und KOVOS – in Auftrag gegeben. Nun erarbeiten sie auf nationaler Ebene weitere Massnahmen. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen noch entschiedener zu bekämpfen und Betroffene zu unterstützen.

  1. Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannten Opferberatungsstellen erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt.
  2. Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind.
  3. Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden.
  4. Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert.
  5. Die Mitglieder aller drei Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren.
  6. Ein nationales kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen.

Informationen zum Stand der Arbeiten sowie eine Übersicht aktueller Beratungsstellen für Betroffene liefert die Projektwebseite: www.missbrauch-kath-info.ch

Im wissenschaftlichen Folgeprojekt 2024–2026 beziehen die Forschenden der Universität Zürich die Perspektive von Betroffenen und anderen Zeitzeuginnen und -zeugen verstärkt ein. Wer bereit ist, mit dem Forschungsteam über sexuellen Missbrauch und den Umgang der Kirche damit zu sprechen, kann über folgende Adressen Kontakt mit den Forschenden aufnehmen: forschung-missbrauch@hist.uzh.ch

Die Auftraggeberinnen

Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) ist das Koordinationsorgan der römisch-katholischen Bistümer der Schweiz und umfasst derzeit 9 Mitglieder: die Bischöfe der sechs Bistümer der Schweiz, deren Weihbischöfe sowie die beiden Äbte der Territorialabteien St-Maurice und Einsiedeln.
www.bischoefe.ch

Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ)
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist der Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen. Sie besteht seit 1971 und ist als Verein organisiert. Sie trägt massgeblich dazu bei, dass die katholische Kirche ihre Aufgaben auf gesamtschweizerischer Ebene wahrnehmen kann. Zudem tritt sie für demokratisches, solidarisches und unternehmerisches Handeln ein, das den Bedürfnissen des kirchlichen Lebens vor Ort Rechnung trägt.
www.rkz.ch

Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS)
Die KOVOS (Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz) will der Pluralität des gottgeweihten Lebens in der Schweiz in der Öffentlichkeit und innerhalb der Kirche ein Gesicht und eine Stimme geben. Dazu nutzt sie die sozialen Kommunikationsmittel und gezielte Veranstaltungen. Die KOVOS ist ein zivilrechtlicher Verein mit Sitz in Fribourg.
www.kovos.ch